Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
Gemäß EU-Richtlininen 92/57 und der Baustellenverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales müssen Bauherren geeignete Koordinatoren für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen einsetzen. Dieser hat die Aufgabe, den Bauherren, Planer und die ausführenden Baubetriebe bei Ihrer Zusammenarbeit in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz zu beraten und zu unterstützen.
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