BKI Kommentar zum neuen Architektenvertragsrecht
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Der Bundestag verabschiedete am 9. März 2017 das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Damit wird sowohl der Bauvertrag als auch der Architekten- und Ingenieurvertrag explizit im BGB geregelt.
Das Gesetz führt zu Änderungen im allgemeinen Werkvertragsrecht, im Bauvertragsrecht, Neuregelung des Verbraucher-Bauvertrags, Einführung des Architekten-Ingenieurvertragsrechtes und Änderungen im Kaufrecht.
Das Werkvertragsrecht weist deshalb große Veränderungen für Architekten und Ingenieure auf. Das Fachbuch kommentiert die Änderungen. Dazu erhalten Sie wertvolle Praxistipps zu den Auswirkungen - von Justiziaren der Architektenkammern.
Inhalt:
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Einführung und Überblick
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Architektenvertrag
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Sonderkündigungsrecht
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Abnahme und Teilabnahme
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Haftung und Gesamtschuld
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Verweisvorschriften
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Anordnungsrecht des Bauherrn
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Vergütungsanpassung bei geändertem Leistungsumfang
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Gesetzliche Sicherung von Honorarforderungen
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Kündigung aus wichtigem Grund
Herausgeber:
Dr. Martin Kraushaar – Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
Eric Zimmermann – Architektenkammer Baden-Württemberg
© BKI Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern GmbH