Brandschutz im Bestand
Brandschutz im Bestand
Aufgrund fehlender Bauflächen sowie Umbau und Nutzungsänderungen nehmen Bestandsgebäude einen immer größeren Anteil bei der Brandschutzplanung ein – so finden über 70 % der Bauleistungen heute im Bestand statt. Hier sind zahlreiche Anforderungen, Richtlinien und Gesetze einzuhalten. Besondere Bedeutung haben dabei die zur Zeit der Bauentstehung eines Gebäudes geltenden Bauvorschriften, etwa bei Fragen zur Haftung und Strafbarkeit bei Schadensfällen – ein viel diskutiertes Thema, ist doch die Haftungsgefahr aufgrund der Vielzahl an möglichen Brandschäden sehr groß.
Insbesondere beim Brandschutz historischer Bauten müssen die rechtlichen Anforderungen zusätzlich in Einklang gebracht werden mit Vorgaben des Denkmalschutzes. Allgemein gültige Vorschriften für den Brandschutz in Baudenkmälern kann es nicht geben. Einige Grundsatzprinzipien des Brandschutzes müssen jedoch auch Baudenkmäler erfüllen. Aber auch in Gebäuden wie Altenpflegeheimen sowie Krankenhäusern werden besondere Anforderungen an den Brandschutz gestellt, etwa zur Gewährung einer rechtzeitigen Evakuierung durch eine sinnvolle Anzahl und Positionierung der Rettungswege.
Brandschutz im Detail ist eine herausfordernde Planungsaufgabe, die viel Expertenwissen erfordert, etwa im Bereich des Daches oder Deckenkonstruktionen. Im Arbeitsalltag bringt etwa die brandschutztechnische Bewertung von Deckenkonstruktionen immer wieder Herausforderungen mit sich, etwa bei der Bewertung verwendeter Materialien und Konstruktionen.