Baukosten/Baukostenplanung

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Die Baukostenermittlung ist die Voraussetzung für Planung, Ausführung und Finanzierung eines Bauvorhabens, unabhängig davon, ob es sich dabei um einen Neubau, einen Umbau oder um Modernisierungsarbeiten handelt. Durch die Ermittlung aller notwendigen Ausgaben verschafft sie zum einem Transparenz über die zu erwartenden Kosten und zum anderem ermöglicht sie Maßnahmen der Kostenkontrolle und –steuerung.
Hilfestellung hierfür lässt sich in der DIN 276 und in der DIN 277 finden. Die DIN276 legt die Kostengruppen zur Ermittlung der Baukosten fest, während die DIN 277 die notwendigen Informationen zur Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten beinhaltet.

Baukosten berechnen nach den Leistungsphasen der HOAI

In der Regel ist die Baukostenplanung fester Bestandteil der Leistungsphasen der HOAI 1-8 und wird von dem beauftragten Architekt oder Ingenieur mitausgeführt. Die Kostenfeststellung lässt sich den Phasen folgendermaßen zuordnen:
Während der ersten Leistungsphase, der Grundlagenermittlung, wird der Kostenrahmen für das Projekt definiert. Dies geschieht meistens nach dem Maximalprinzip. Es wird eine Kostenobergrenze für das Projekt festgelegt. Anschließend folgt am Ende der Vorplanung (LP 2) die Kostenschätzung, in die die Erkenntnisse der bisherigen Vorplanungsphase und der Grundlagenermittlung miteinfließen.
Ab der Entwurfsplanung (LP 3) liegen in der Regel ausreichend Informationen vor, um eine erste, grobe Kostenberechnung durchzuführen. Diese beruht jedoch noch auf Schätzwerten. Das ändert sich in den folgenden Leistungsphasen 5-7, in denen der Kostenanschlag aufgestellt wird. Er basiert auf realen Zahlen und setzt sich aus den bereits entstandenen Kosten, den vergebenen Aufträgen und den Angeboten der Gewerke in Form von bepreisten Leistungsverzeichnissen zusammen. Die bepreisten Leistungsverzeichnisse bestehen aus einem Leistungstext und dem Preis, den das Gewerk für die im Leistungstext beschriebenen Leistungen berechnet. Abschließend findet die Kostenfeststellung während der Objektüberwachung (LP 8) statt. Dabei werden die realen und angenommenen Kosten verglichen, analysiert und dokumentiert.
Die Kosten werden also stufenweise, den Arbeitsfortschritten in den Leistungsphasen entsprechend, immer genauer umrissen, bis sie dann im Kostenanschlag exakt berechnet werden können.

Kostenberechnung nach DIN 276 mit Hilfe von Kostenkennwerten

Verschiedene Verfahren sind bei der Kostenberechnung nach DIN 276 möglich. Das Grundprinzip ist jedoch meistens ähnlich. Die Kosten werden mit Hilfe eines Kostenkennwertes und eines Mengenfaktors berechnet. Der Kostenkennwert gibt das Verhältnis von den Kosten zu einer Bezugsmenge an. Statistische Kostenkennwerte mit Mittelwert und Streubereich (min. bis max. Wert), die der Kostenermittlung zu Grunde gelegt werden können, veröffentlicht u. a. das Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern (BKI). Die Art der Bezugsmenge ist verfahrensabhängig. Möglich sind beispielsweise Flächen, Rauminhalte, Bauleistungen oder funktionale Einheiten. In der Praxis kommt es häufig zu Mischformen der Verfahrensarten.

Parameter wie Standort, Größe und Umfang des Projektes, Jahreszeit der Baudurchführung oder wirtschaftliche Einflussfaktoren müssen bei der Kostenplanung ebenfalls miteinkalkuliert werden, um eine realistische Preisvorstellung zu bekommen.