Viele
bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen im Brandschutz sind
in Verordnungen geregelt und müssen von den planenden und bauausführenden Personen
beachtet werden. Auch die Mitarbeiter der Bauaufsicht, die Gebäudebetreiber und
deren Brandschutzbeauftragte müssen die betreffenden Vorschriften sicher
anwenden.
Diese
baurechtlichen Verordnungen sind nicht immer einfach formuliert und darum nicht
sofort
Die
MBO 2002 wurde bereits im Bundesland Sachsen umgesetzt. Mit dem neuen
Brandschutzkonzept werden für die kleinen Gebäude (Gebäudeklassen 1 und 2) und
für die Gebäudeklasse mit Zellenbauweise (Gebäudeklasse 4) Erleichterungen für
die Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile umgesetzt.
Die konstruktive Holzverwendung für Gebäude mit bis zu fünf Geschossen wird
erstmalig ermöglicht.
In
diesem Werk wird der Vorschriftentext der Sächsischen Bauordnung in einzelne
Abschnitte unterteilt und durch großformatige
und detaillierte Bildbeispiele erläutert. Die gesetzlichen Grundlagen
können schnell nachgeschlagen und
verstanden werden.
Die
Buchreihe „Vorbeugender Brandschutz im Bild“ ermöglicht auf Basis der
Musterbauvorschriften, ergänzt durch ausgewählte Landesbauordnungen, eine schnelle Erfassung des Vorschriftentextes
durch eine ausreichende Bebilderung. Sie erhalten ein praktisches Nachschlagewerk für die tägliche
Arbeit – kein theoretischer Kommentar kann dies leisten.
Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie uns an:
Informationen über den Autor:

Jürgen Spittank
Prof. Dr.-Ing. Jürgen Spittank ist Professor am Fachbereich Bauingenieurwesen an der Hochschule Darmstadt AG Holzbau – vorb. Brandschutz sowie Prüfsachverständiger für Brandschutz

Ulrich Dietmann
Dr.-Ing. Ulrich Dietmann ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz und Prüfsachverständiger für Brandschutz

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