Viele bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen im Brandschutz sind in Verordnungen geregelt und müssen von den planenden und bauausführenden Personen beachtet werden. Auch die Mitarbeiter der Bauaufsicht, die Gebäudebetreiber und deren Brandschutzbeauftragte müssen die betreffenden Vorschriften sicher anwenden.
Diese baurechtlichen Verordnungen sind nicht immer einfach formuliert und darum nicht sofort
Die MBO 2002 wurde bereits im Bundesland Sachsen umgesetzt. Mit dem neuen Brandschutzkonzept werden für die kleinen Gebäude (Gebäudeklassen 1 und 2) und für die Gebäudeklasse mit Zellenbauweise (Gebäudeklasse 4) Erleichterungen für die Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile umgesetzt. Die konstruktive Holzverwendung für Gebäude mit bis zu fünf Geschossen wird erstmalig ermöglicht.
In diesem Werk wird der Vorschriftentext der Sächsischen Bauordnung in einzelne Abschnitte unterteilt und durch großformatige und detaillierte Bildbeispiele erläutert. Die gesetzlichen Grundlagen können schnell nachgeschlagen und verstanden werden.
Arbeit – kein theoretischer Kommentar kann dies leisten.
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Informationen über den Autor:

Jürgen Spittank
Prof. Dr.-Ing. Jürgen Spittank ist Professor am Fachbereich Bauingenieurwesen an der Hochschule Darmstadt AG Holzbau – vorb. Brandschutz sowie Prüfsachverständiger für Brandschutz

Ulrich Dietmann
Dr.-Ing. Ulrich Dietmann ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz und Prüfsachverständiger für Brandschutz

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