Neben den baurechtlichen Grundlagen der Abnahme und Hinweisen für deren praktische Abwicklung werden gängige Verfahren zur Ermittlung von angemessenen Wertminderungen, Instrumente, die der Abnahme dienlich sind, sowie Mess- und Prüfverfahren, die hinzugezogen werden können, vorgestellt.
Anhand zahlreicher Beispiele aus der gutachterlichen Praxis und der Rechtssprechung beschreibt der Autor typische Mängel, aber auch grenzwertige Beanstandungen und veranschaulicht damit sowohl die zulässigen Toleranzbereiche als auch die Risiken, die sich bei Abweichungen von den Regelwerken ergeben.
Das Werk dient somit als praktische Hilfestellung für die Durchführung der Abnahme von Bauleistungen.
Die im Buch abgedruckten Checklisten stehen Ihnen auch als elektronische PDF-Dokumente auf der Plattform www.hochbau-praxis.de der Verlagsgesellschaft Rudolf Müller zur Verfügung. Für den Zugriff auf die Checklisten benötigen Sie einen persönlichen Zugangscode, den Sie mit Erwerb des vorliegenden Werkes erhalten.
Neuerungen der 3. Auflage:
Neben Aktualisierungen der baurechtlichen Grundlagen (BGB und VOB) und neuen Urteilen wurde das Werk unter Berücksichtigung der neuen VOB 2006 auf den neuesten Stand gebracht.
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Informationen über den Autor:

Hankammer, Gunter
Dipl.- Ing. Gunter Hankammer ist einschließlich Maurerlehre seit etwa 30 Jahren in allen Bereichen der praktischen Bauabwicklung tätig. Er leitet eine Projektsteuerungsgesellschaft als geschäftsführender Gesellschafter und ist beratender und bauvorlageberechtigter Ingenieur. Er ist außerdem öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der IHK Schwerin für Schäden an Gebäuden seit 1997, für Honorare von Architektenleistungen seit 2002 sowie für Schimmelpilze und andere Innenraumschadstoffe seit 2005. Seit 2000 ist er als Lehrbeauftragter u.a. an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg tätig. Gunter Hankammer ist Gründungsmitglied und Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Schimmelpilzsanierung e.V. (BSS), Berlin.
Gunter Haukammer hat ein Werk geschaffen, das bei keinem Architekten, Bauingenieur, Sachverständigen oder auch in den Amtsstuben fehlen darf.“


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